4.2. RAD-Ärztin Dr. med. D. hielt in der Aktennotiz vom 28. September 2021 im Wesentlichen fest, "[s]eitens involvierter Personen [werde] im Dossier übereinstimmend angegeben", dass eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Beigeladenen eingetreten sei (vgl. VB 93 S. 1). Es bleibe letztlich unklar, ob ein verheimlichter Substanzmissbrauch für die Gesundheitsverschlechterung ursächlich sei oder ein bislang nicht behandeltes ADS. Es erscheine demnach sinnvoll, zunächst abzuwarten, ob die aufgegleiste ADS-Behandlung Wirkung zeige.