Aktuell scheine jetzt aber sowieso keine Eingliederungsfähigkeit vorzuliegen, und eine solche sei auch in den nächsten Monaten eher nicht zu erwarten. Ob ein verheimlichter Substanzmissbrauch für die gemäss den aktenkundigen Berichten zwischenzeitlich eingetretene Gesundheitsverschlechterung ursächlich sei oder ein bislang nicht behandeltes ADS, bleibe letztlich unklar. Sofern der Beigeladene nach der in die Wege geleiteten ADS-Behandlung weiterhin nicht eingliederungsfähig sei, sei eine umfassende Begutachtung in Betracht zu ziehen.