2.1. Dr. med. E. stellte (unter Berücksichtigung auch des – ebenfalls im Auftrag des Krankentaggeldversicherers des Beigeladenen verfassten – neuropsychologischen Gutachtens von Neuropsychologin Dr. phil. F. vom 5. November 2020; VB 49 S. 6 ff.) folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (VB 51 S. 46): "1. Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte depressive Episode (ICD-10: F33.0) -4- - DD organisch bedingte affektive Störung aufgrund des Konsums von Alkohol sowie Benzodiazepinen (ICD-10: F06.3)