Daraufhin gewährte sie dem Beigeladenen Frühinterventionsmassnahmen in Form eines individuellen Coachings sowie ein Belastbarkeitstraining, welches am zweiten Tag bereits wieder abgebrochen wurde. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sowie Einholung weiterer medizinischer Unterlagen stellte sie dem Beigeladenen mit Vorbescheid vom 25. Oktober 2022 die Zusprache einer ganzen Rente ab 1. August 2020 in Aussicht. Nach Prüfung der dagegen von der Beschwerdeführerin, bei welcher der Beigeladene aufgrund seines Anstellungsverhältnisses im Rahmen des BVG versichert war, erhobenen Einwendungen entschied die Beschwerdegegnerin mit Verfügungen vom 13. Januar und 10. Februar