1. Der 1962 geborene Beigeladene, zuletzt – teilweise im Anstellungsverhältnis und teilweise als Selbstständigerwerbender – als Grafiker tätig gewesen, meldete sich am 25. November 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und holte dabei auch die Akten der Krankentaggeldversicherung (B.) ein. Daraufhin gewährte sie dem Beigeladenen Frühinterventionsmassnahmen in Form eines individuellen Coachings sowie ein Belastbarkeitstraining, welches am zweiten Tag bereits wieder abgebrochen wurde.