4.2. Vorliegend gab der Beschwerdeführer zeitnah zum Ereignis vom 6. September 2022 gegenüber der Beschwerdegegnerin und auch gegenüber der behandelnden Chiropraktikerin übereinstimmend an, beim Anheben eines rund 20 kg schweren Paketes Schmerzen im Rücken verspürt zu haben (vgl. vorne E. 3.1.). Erst nachdem die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer ihre Leistungsverweigerung wegen des Fehlens eines Unfallereignisses eröffnet hatte, machte dieser geltend, ein beschädigtes Paketband habe sich überraschend gelöst und zu einem "unerwarteten Ruck in den Rücken" geführt (vgl. vorne E. 3.2.).