3. 3.1. Hinsichtlich des Ereignisses vom 6. September 2022 ist den Akten Folgendes zu entnehmen: Gemäss eigenen Angaben habe der Beschwerdeführer eine zehnmal 500 Blatt Papier enthaltende und beim Briefkasten deponierte Postsendung von rund 20 kg Gewicht anheben wollen. Dabei habe er "wohl den Rücken nicht ausreichend gut angespannt" und sich "einen Nerv eingeklemmt" (vgl. die vom Beschwerdeführer ausgefüllte Unfallmeldung vom 8. September 2022 in VB 4.1). Im Wesentlichen der gleiche Ereignishergang ist auch dem vom Beschwerdeführer am 9. September 2022 ausgefüllten "Fragebogen Körperschädigung" zu entnehmen (VB 12.1).