nischen Laien nicht nachvollziehbar, wie er diese Unterscheidung genau getroffen hat. Ob und inwiefern zwischen "wenig Nuklidmehrbelegung" und einer "gewissen Nuklidmehrbelegung" in medizinischer Hinsicht ein Unterschied besteht, legte er nicht dar. Ebenfalls als unklar – und auch als widersprüchlich – erweist sich sein Vergleich der Nuklidmehrbelegung bei der BWK3-Fraktur mit derjenigen bei der frischen Humerusfraktur (VB 91 S. 3), wobei diesbezüglich mutmasslich von einer fehlerhaften Formulierung auszugehen ist. Überdies ist anzumerken, dass er auch keine Erklärung dafür beibrachte, wieso seine Beurteilung von den Feststellungen der behandelnden Ärzte abweicht.