Unterscheidungen der einzelnen Frakturen ("vorbestehend", "Verschlechterung des Vorzustandes" oder "neu") im Detail nachzuvollziehen, kommt man zum Schluss, dass sich seine Begründung als zu knapp erweist und man teilweise Mutmassungen anstellen muss, aus welchen Gründen er zu welchem Schluss gekommen sein könnte. Wenn er beispielsweise einerseits erklärt, "wenig Nuklidmehrbelegung" beim HWK1 weise auf eine alte Fraktur hin (VB 91 S. 2), während er an anderer Stelle berichtet, eine "gewisse Radionuklidmehrbelegung" beim BWK3 spreche für eine mögliche Verschlechterung des Vorzustandes (VB 91 S. 3), ist es für einen medizi-