3.2.4. Die Beschwerdeführerin macht geltend, Dr. med. E._____ habe im MRI der Halswirbelsäule vom 5. Juli 2021 insbesondere "frische" Impressionsfrakturen der Deckplatte des BWK2 sowie der Deck- und Bodenplatte des BWK3 (mit deutlicher Fischwirbelbildung) festgestellt. Betreffend BWK4 habe er einen Status nach "älterer" Fraktur diagnostiziert. Auch Dres. med. F._____ und G._____ hätten frische BWK2- und BWK3-Frakturen festgestellt.