_ führte aus, es bestünden bei der Beschwerdeführerin mehrere typische osteoporotische Deckplattenimpressionsfrakturen im Bereich der Brustwirbelsäule (BWS) sowie eine zum Zeitpunkt der bildgebenden Darstellung am 5. Juli 2021 bzw. am 27. August 2021 sichtbare alte rechtsseitige HWK1-Fraktur. Die Morphologie der HWK1-Fraktur sowie die Tatsache, dass diese Fraktur in der Skelettszintigraphie nur wenig Nuklidmehrbelegung zeige, würden dafür sprechen, dass es sich hier um eine alte Fraktur handle, welche mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nichts mit dem geltend gemachten Trauma vom 13. März 2021 zu tun habe. Es wäre erstaunlich, wenn eine HWK1-Fraktur, welche als schwere Verletzung