2. 2.1. Ihren Einspracheentscheid vom 17. Januar 2023 begründete die Beschwerdegegnerin im Wesentlichen damit, dass die 2-Etagen-Humerus- schaftsfraktur links sowie die distale Unterarmfraktur links als Unfallrestfolgen zu berücksichtigen seien. Bei der HWK1-Fraktur und den Impressionsfrakturen im Bereich der BWS handle es sich um alte Frakturen. Im Gegensatz zu BWK3, wo sich eine gewisse Mehranreicherung ergeben habe und Prof. Dr. med. C.__