3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 11. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 5. Juni 2023 ersuchte die Beschwerdeführerin, vorbehältlich einer Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin, um Verfahrenssistierung bis zum Vorliegen des von der IV-Stelle in Auftrag gegebenen bidisziplinären Gutachtens (Rheumatologie, Psychiatrie). -3- 2.4. Mit Eingabe vom 19. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung des Sistierungsantrags. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: