_, Facharzt für Chirurgie, sowie der fachärztlich-radiolo- gischen Beurteilung durch Prof. Dr. med. C._____, Facharzt für Radiologie, vom 14. März 2022 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit der inzwischen in Rechtskraft erwachsenen Verfügung vom 7. April 2022 bei einer Integritätseinbusse von 40 % eine Integritätsentschädigung von Fr. 59'280.00 zu. Mit Verfügung vom 24. Mai 2022 verneinte sie einen Anspruch auf eine Invalidenrente und wies die dagegen erhobene Einsprache mit Einspracheentscheid vom 17. Januar 2023 ab.