4.4. Anzumerken ist zudem, dass hinsichtlich des Belastungsprofils der angestammten Tätigkeit in der Hauswirtschaft in einem Hotel Unklarheiten bestehen. Im Fragebogen zuhanden der Krankentaggeldversicherung vom 18. März 2019 gab die ehemalige Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin an, die Tätigkeit umfasse selten das Heben oder Tragen von Lasten über 45 kg, manchmal das Heben oder Tragen von Lasten zwischen 25-45 kg und sehr oft das Heben oder Tragen von mittleren Lasten zwischen 10- 25 kg (VB 7 S. 47). Im Fragebogen zuhanden der Beschwerdegegnerin vom 16. März 2022 gab die ehemalige Arbeitgeberin dagegen an, die Tätigkeit umfasse selten das Heben oder Tragen von schweren Lasten über