4.3. Weiter ist unklar, ob es bei der Beschwerdeführerin zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes seit der Erstellung des Gutachtens vom 11. Oktober 2022 gekommen ist. Der behandelnde Arzt Dr. med. G. führte in seinem Bericht vom 7. Februar 2022 aus, die Schmerzen seien seit Dezember so stark angestiegen, dass die Beschwerdeführerin beim Schmerztherapeuten wieder Ketamininfusionen bekomme. Die Arbeitsunfähigkeit liege seit einiger Zeit wieder bei 100 % (VB 152 S. 8). Der RAD- Arzt Dr. med. H. hielt diesbezüglich in seiner Aktenbeurteilung vom 5. März 2022 fest, es seien erneut Rückfragen an die Gutachter nötig (VB 155 S. 2 f.).