Dieses vereint eine internistische Beurteilung durch Dr. med. C., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, eine rheumatologische Beurteilung durch Dr. med. D., Facharzt für Rheumatologie, eine neurologische Beurteilung durch Dr. med. E., Facharzt für Neurologie, und eine psychiatrische Beurteilung durch Dr. med. F., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Neben verschiedenen Diagnosen ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (vgl. VB 127, S. 20 f.), wurden folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit erhoben (VB 127, S. 20):