2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Es sei die Verfügung vom 14.12.2022 der IV-Stelle Aargau aufzuheben. 2. Der medizinische Sachverhalt sei weiter abzuklären. Anschliessend seien der Beschwerdeführerin die versicherungsmässigen Leistungen auszurichten 3. Eventualiter sind der Beschwerdeführerin die versicherungsmässigen Leistungen auszurichten. Insbesondere sind ihr berufliche Massnahmen zu gewähren. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge."