Die finanzielle Situation der Familie sei schwierig. Im Verlauf der Behandlung habe sich gezeigt, wie stark der Beschwerdeführer infolge seiner Lebenslage frustriert sei. Die physischen und sozioökonomischen Einschränkungen hätten ihn schwer getroffen, weshalb er sich zurückgezogen habe. Der Umgang mit dieser veränderten Lebensrealität sei ein wesentlicher Teil der Behandlung gewesen. Durch die schwierige Lebenssituation habe sich die Perspektive des Beschwerdeführers stark eingetrübt und dieser sei formalgedanklich eingeengt gewesen (VB 317 S. 3).