4. In der angefochtenen Verfügung vom 3. Februar 2023 stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre SMAB-Gutachten vom 16. Juni 2022 (VB 266), welches eine orthopädische, eine internistische und eine psychiatrische Beurteilung vereint. Im SMAB-Gutachten wurden interdisziplinär die folgenden Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 266.1 S. 7 f.): "Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (letzte Tätigkeit)