1.2. Am 13. Juni 2019 meldete sich der Beschwerdeführer abermals zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie den Beschwerdeführer auf Empfehlung des RAD polydisziplinär begutachten liess (Gutachten der Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG, Bern [SMAB], vom 16. Juni 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 3. Februar 2023 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.