1. 1.1. Der 1979 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 10. Juni 2015 aufgrund eines Ganglions am Fuss bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 15. Dezember 2017 eine vom 1. Januar bis 31. Mai 2016 befristete ganze Rente zu. Ein weiteres Leistungsbegehren des Beschwerdeführers vom 22. Februar 2018 wies die Beschwerdegegnerin nach Einholung medizinischer Berichte und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit Verfügung vom 6. Februar 2019 ab.