Schliesslich wurde im psychiatrischen Gutachten als Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit "Akzentuierte Persönlichkeitszüge mit unsicheren, ängstlichen und dependenten Anteilen (ICD-10 F61.1)" festgestellt. Diese Diagnose stimmt jedoch nicht mit der angegebenen ICD-10-Klassifikation überein, denn die Klassifikation ICD- 10: F61.1 umfasst nämlich "störende Persönlichkeitsstörungen" und sieht zudem akzentuierte Persönlichkeitszüge gemäss ICD-10: Z73.1 als Ausschlussdiagnose vor (vgl. DILLING/FREYBERGER; Taschenführer zur ICD-10 Klassifikation psychischer Störungen, 9. Aufl. 2019, S. 247 f.).