6. 6.1. In der Stellungnahme vom 6. April 2022 gaben die asim-Gutachter an, es sei von einer 20 - 30%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen, welche schrittweise auf maximal 50 % zu erhöhen sei (VB 119 S. 2 f.). Im Widerspruch dazu wurde im asim-Gutachten vom 5. Mai 2021 noch festgehalten, eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit bestehe seit mindestens Ende 2016 (VB 102 S. 8 f.). Im Weiteren wurde nicht schlüssig dargelegt, für welche Zeiträume nun von einer 20 - 30%igen und ab wann von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen sei.