4.2. Mit Stellungnahme vom 6. April 2022 gingen die Gutachter im Wesentlichen davon aus, dass seit Ende 2016 die Arbeitsfähigkeit um 50 % eingeschränkt sei. Die im psychiatrischen Teilgutachten unter Punkt 8.3 erwähnte schrittweise Wiedereingliederung sei zu präzisieren und es sei festzuhalten, dass es sinnvoll erscheine, dass die Beschwerdeführerin zunächst in einem 20 – 30%igen Pensum einzusetzen und dann im zeitlichen Verlauf das Arbeitspensum schrittweise auf maximal 50 % zu erhöhen sei. Unter Berücksichtigung dieser Präzisierung sei auch die im Arztbericht vom 15. Februar 2021 durch Dr. med.