Darüber hinaus würden aus somatischer Sicht keine wesentlichen Einschränkungen bestehen. Im Vordergrund bezüglich der Funktionsstörungen stehe das psychiatrische Krankheitsbild aufgrund der affektiven Erkrankung und der Schmerzverarbeitungsstörungen, aggraviert durch die Persönlichkeitsakzentuierung würden Einschränkungen in verschiedenen Funktionsbereichen bestehen. Es bestehe eine verminderte Belastbarkeit, -5-