4. 4.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 13. Januar 2023 in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre asim-Gutachten vom 5. Mai 2021 (VB 102) sowie die Stellungnahme der Gutachter vom 6. April 2022 (VB 119). Das asim-Gutachten vereint eine internistische, eine psychiatrische, eine neurologische und eine rheumatologische Beurteilung und enthält folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 102 S. 7):