Nach medizinischen und erwerblichen Abklärungen verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 15. März 2018 einen Anspruch auf berufliche Massnahmen. Nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) veranlasste sie eine polydisziplinäre Begutachtung bei der asim Begutachtung, Universitätsspital Basel (asim-Gutachten vom 5. Mai 2021). Zudem liess sie eine Abklärung an Ort und Stelle durchführen (Bericht vom 12. Oktober 2021). Mit Vorbescheid vom 13. Oktober 2021 stellte sie der Beschwerdeführerin die Abweisung ihres Rentenbegehrens in Aussicht.