1. Die 1972 geborene, zuletzt im Teilpensum als Reinigungsmitarbeiterin (Spitalreinigung) tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 7. September 2017 unter Hinweis auf Beschwerden nach einer Schilddrüsenoperation sowie Kropf bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach medizinischen und erwerblichen Abklärungen verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 15. März 2018 einen Anspruch auf berufliche Massnahmen.