2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 11. Januar 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. Februar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 11.1.2023 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Sache zwecks Vornahme eines verwaltungsexternen Gutachtens inkl. einer Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit und zum neuen Entscheid an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."