Im Rahmen einer im März 2006 von Amtes wegen eingeleiteten Revision verfügte die Beschwerdegegnerin nach entsprechenden Abklärungen am 11. Januar 2008 die Aufhebung der Invalidenrente. Auf Beschwerde der Beschwerdeführerin hin hob das Versicherungsgericht die Verfügung vom 11. Januar 2008 mit Urteil VBE.2008.113 vom 19. Mai 2009 auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. In der Folge verfügte die Beschwerdegegnerin am 1. Dezember 2010 die Weiterausrichtung der Rente, rückwirkend ab deren Einstellung.