Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1963 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 19. Oktober 2000 wegen Rückenschmerzen erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte in der Folge die persönliche, berufliche und medizinische Situation der Beschwerdeführerin ab und sprach ihr daraufhin mit Verfügung vom 6. Februar 2002 rückwirkend ab 1. August 2000 eine ganze Rente zu (IV-Grad 71 %). Im Rahmen einer im März 2006 von Amtes wegen eingeleiteten Revision verfügte die Beschwerdegegnerin nach entsprechenden Abklärungen am 11. Januar 2008 die Aufhebung der Invalidenrente.