2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. Februar 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 10. Januar 2023 aufzuheben und der Beschwerdeführerin eine ganze Rente ab 1. Oktober 2021 zuzusprechen. 2. Eventualiter sei vom 1. Oktober 2021 bis 1. September 2022 eine befristete halbe Rente bei einem IV-Grad von 50% und ab 1. August 2022 eine Viertelsrente zuzusprechen. 3. Subeventualiter sei die Leistungsfähigkeit durch Rückfrage beim psychiatrischen Gutachter weiter abzuklären.