1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 27. April 2021 unter Hinweis auf Depressionen, Schmerzen und ein Lipödem bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge Abklärungen in medizinischer, erwerblicher und persönlicher Hinsicht; insbesondere liess sie die Beschwerdeführerin bidisziplinär (internistisch/psychiatrisch) begutachten (Gutachten der Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 16. August 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie mit Verfügung vom 10. Januar 2023 einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Rente.