5.3.2. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Dr. med. D. den Beschwerdeführer am 23. März 2022 – und damit nach der RAD-Beurteilung – aufgrund der chronischen Schmerzen lumbosakral rechts im Rahmen der Spondyloarthritis und auf dessen Wunsch an die F. zur ambulanten psychotherapeutischen Begleitung überwiesen hat (VB 39). Obwohl der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin dies bereits am 11. April 2022 mitteilte und -8-