Im Bericht vom 3. Februar 2022 zuhanden der Krankentaggeldversicherung hielt Dr. med. D. fest, aufgrund der Restbeschwerden sei das Einnehmen von längeren Positionen nicht möglich, weshalb der Beschwerdeführer immer wieder seine Position ändern müsse. Mittelschwere und schwere körperliche Arbeiten seien nicht möglich, zudem sollte er nicht länger als eine Stunde am Stück stehen oder sitzen. Überkopfarbeiten seien ungünstig. Seit dem 3. Januar 2022 betrage die Arbeitsfähigkeit 25 %, sie versuchten, diese im Verlaufe schrittweise zu steigern (VB 29 S. 3).