2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. Januar 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Februar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 12. Januar 2022 [recte: 2023] aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente gestützt auf einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% auszurichten. 3. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. 4. Eventualiter seien weitere Sachverhaltsabklärungen zu treffen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."