1. Der 1991 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 20. August 2021 aufgrund einer Spondyloarthritis nach einem Sturz bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und holte die Akten der Krankentaggeldversicherung ein.