schem Hämatom, einer Fraktur des Processus transversus LWK 1 links sowie einer Rissquetschwunde suprapatellar am linken Knie mit Eröffnung des Kniegelenkes; Urteil des Bundesgerichts 8C_484/2007 vom 3. September 2008 E. 6.3.1), jedoch nicht in ausgeprägter Weise.