Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer nicht von einem fallenden Gegenstand, sondern von einem ausschlagenden Hebelarm getroffen, womit die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Fällen nicht einschlägig sind. Im Urteil des Bundesgerichts 8C_488/2017 vom 27. November 2017, in welchem die verunfallte Person beim Holzen von einem Spanngeschirr, das sich gelöst hatte, getroffen und einige Meter durch die Luft geschleudert wurde, ist das Bundesgericht ebenfalls von einem mittelschweren Unfall im engeren Sinne ausgegangen. Gemäss verunfallter Person habe das Spannseil unter "12 t" gestanden (Urteil des Bundesgerichts 8C_488/2017 vom 27. November 2017 E. 6.3).