der rechte Hebelarm habe nach oben ausgeschlagen und den Beschwerdeführer auf der rechten Seite des Kopfes (rechte Schläfe, vgl. VB 13 S. 2) getroffen. Dieser sei zu Boden gefallen und bewusstlos geworden. Gemäss Projektleiter laste auf einer gespannten Garagentorfeder ein Gewicht von ca. 120 kg (VB 84; vgl. auch VB 2). Die Beschwerdegegnerin qualifizierte das Unfallereignis als höchstens mittelschwer im engeren Sinne (VB 488 S. 19). Demgegenüber stellt sich der Beschwerdeführer auf den Standpunkt, der Unfall sei im schweren Bereich anzusiedeln (Beschwerde S. 12).