unvermindert vollbracht werden können. Bezüglich den subjektiven Beschwerden (Schmerzen, Schwindel, Tinnitus) sei auf die ärztliche Einschätzung abzustützen. Bei den chronischen Kopfschmerzen handle es sich am ehesten um Kopfschmerzen bei Medikamentenübergebrauch (VB 412 S. 6). Im Bericht bezüglich der "Kopfwehsprechstunde" vom 28. Februar 2020 des Neurozentrums des Kantonsspitals F._____ wurde betreffend die persistierenden Kopfschmerzen festgehalten, diese seien als chronischer postkontusioneller Kopfschmerz zu klassifizieren. Dies wurde damit begründet, dass MR-tomographisch eine anderweitige Erklärung fehle (VB 207 S. 3).