So wurde im Bericht der Rehaklinik G._____ vom 16. November 2021 festgehalten, nach erlittener traumatischer Hirnverletzung liege eine minimale kognitive Störung mit vereinzelt reduzierten Leistungen in attentionalen und exekutiven Teilbereichen bei überwiegend normgerechtem kognitiven Leistungsprofil vor, wobei bei auffälliger psychologischer Beschwerdevalidierung die Authentizität der vorgebrachten Beschwerden in Frage zu stellen sei. Die Funktionsfähigkeit im privaten Alltag sowie auch die beruflichen Leistungen sollten rein kognitiv - 14 -