Dies begründete er mit der fehlenden medikamentösen Einnahme bei fehlender Compliance/Therapieadhärenz, mit dem Vorliegen eines nicht unfallkausalen Medikamentenübergebrauchskopfschmerzes, mit Inkonsistenzen hinsichtlich Alltagsaktivitäten, mit neuropsychologisch festgestellter fehlender Authentizität der Beschwerden und mit neu aufgetretenen Beschwerden (Tinnitus, Sehstörung, sensible Halbseitenstörung). "Insgesamt [werde] aufgrund der geschilderten Beschwerden hinsichtlich der Intensität der Kopfschmerzen und der Einschränkung auf die Arbeitsfähigkeit keine natürliche Unfallkausalität zugeschrieben sondern durch unfallfremde Faktoren wie eine gestörte