3.2.8. Gemäss Arztbericht bezüglich der "Kopfwehsprechstunde" vom 21. August 2020 des Neurozentrums des Kantonsspitals F._____ sei im Mai 2020 eine Therapie mit Mirtazapin empfohlen worden, nachdem eine Therapie mit A- mitriptylin und Trittico vom Beschwerdeführer aufgrund von Nebenwirkungen abgesetzt worden sei. Die Medikation mit Mirtazapin habe der Beschwerdeführer aufgrund von Nebenwirkungen nach wenigen Tagen ebenfalls abgesetzt. Da die ambulante Behandlung an ihre Grenzen zu stossen scheine, sei mit dem Beschwerdeführer vereinbart worden, in der Schmerzklinik L._____ an einem stationären Schmerzprogramm teilzunehmen (VB 288).