Die kognitiven Beeinträchtigungen seien minimal und nicht limitierend im Hinblick auf die berufliche Wiedereingliederung. Ergänzend zur Behandlung der Neurologie am Kantonsspital F._____ sei die Bestimmung eines Medikamentenspiegels während des Behandlungsversuches mit Trittico zu empfehlen (VB 245 S. 3 ff.).