Versicherungsmediziner Dr. med. I._____ hielt in der neurologischen Beurteilung vom 22. Juni 2020 diesbezüglich fest, in der kranialen Magnetresonanztomographie hätten sich pathologische Signalveränderungen im Sinne einer postcontusionellen Läsion temporo-basal links sowie möglicherweise auch unfallbedingte Veränderungen im frontalen Marklager im Sinne nicht hämorrhagischer Scherverletzungen gezeigt.