Aufgrund des subjektiven Schwindels seien keine Arbeiten an sturzexponierten Stellen wie auf hohen Leitern oder ungesichertem Baugerüst oder einem Dach zu empfehlen. Aufgrund degenerativer Veränderungen im Bereich der Wirbelsäule bestünden weitere Einschränkungen; diese seien indes unfallfremd und vorbestehend (VB 198 S. 2 ff.).