Anlässlich der otoneurologischen Untersuchung vom 17. Dezember 2019 durch die SUVA Arbeitsmedizin konnte Dr. med. J._____, Fachärztin für Oto-Rhino-Laryngologie und Arbeitsmedizin, keinen Hinweis für eine peri- pher-vestibuläre Pathologie oder für eine zentral-vestibuläre Störung finden (VB 175 S. 3). Sie kam zum Schluss, begründete medizinische Aspekte zur Arbeits-/Berufsunfähigkeit seien aus "ORL-Sicht" nicht vorhanden. Der -8-