3.2.1. Nachdem dem Beschwerdeführer gemäss Schadenmeldung vom 30. Januar 2019 (VB 2) und Polizeirapport der Kantonspolizei Y._____ vom 7. Februar 2019 (VB 84) am 25. Januar 2019 bei der Arbeit auf einer Baustelle beim Demontieren eines Garagentors von dessen rechten Hebelarm, welcher nach oben ausgeschlagen habe, am Kopf getroffen worden sei, worauf er zu Boden gefallen und bewusstlos geworden sei (VB 84), wurde beim Beschwerdeführer in der Intensivstation des Kantonsspitals E._____ ein Schädel-Hirntrauma zweiten Grades mit beginnendem Hirnödem mit beginnender Kleinhirntonsillen-Hernierung, Schädelkalottenfraktur rechts